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Die Bedingungen für das Gebet


1. Islam;
2. klarer Verstand;
3. Reife;
4. Abwesendheit ritueller Unreinheit (d.h. Reinigung);
5. Entfernung von Schmutz;
6. Bedeckung der 'Awra;
7. Eintritt der richtigen Zeit;
8. Sich nach der Qibla richten;
9. Absicht.



Die Säulen des Gebets


1. Das Aufstehen für das Gebet, wenn man dazu fähig ist.
2. takbirat al-ihram (das Sagen "allahu akbar" und Aufheben beider Hände am Anfang des Gebets).
3. Das Rezitieren von al-fatiha in jeder rak'aa.
4. Ruku' (das Verbeugen).
5. Das Aufstehen nach dem Ruku'.
6. Sujud auf den sieben Gliedmaßen (Stirn mit Nase, beide Hände, beide Knien und Zehenspitze von beiden Füßen).
7. Das Erheben von Sujud.
8. Das Ruhesitzen zwischen beiden Sujuds.
9. Letztes Tashahud
10. Das Sitzen für das letzte Tashahud.
11. Die Segenswünsche an den Propheten
12. Das Beenden des Gebets mit taslim.
13. Die Ruhe bei der Verrichtung aller Gebetssäulen.
14. Das Beachten der Reihenfolge aller Gebetssäulen.


Die Säulen sind jene, die, wenn man sie aufgrund von Vergesslichkeit oder absichtlich unterlässt, das Gebet aufgrund ihrer Unterlassung ungültig machen.




Pflichten des Gebets

1. Alle Takbir, abgesehen vom Eröffnungs-Takbir.
2. Das Sagen von „Subhana Rabbi al-’Adhim“ (Ich spreche meinen Herrn, den Gewaltigen, frei von Fehlern), während der Verbeugung.
3. Das Sagen von „Sami’a Allahu liman hamidah (Allah hört den einen, der Ihn lobt) – dies trifft sowohl für den einen, der das Gebet leitet als auch für den einen, der alleine betet, zu.
4. Das Sagen von „Rabbana wa laka l-hamd“ (Unser Herr, Dir gebührt alles Lob) – dies trifft auf jeden zu.
5. Das Sagen von „Subhana Rabbi al-’A’la“ (Ich spreche meinen Herrn, den Allhohen, frei von Fehlern), während der Niederwerfung.
6. Das Sagen von „Rabbighfir li“ (Mein Herr, vergib mir), während dem Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen.
7. Das erste Taschahhud
8. Das Sitzen für das erste Tashahud.



Die Pflichten sind jene, die, wenn man sie absichtlich unterlässt, das Gebet aufgrund ihrer Unterlassung ungültig machen. Unterlässt man sie jedoch aufgrund von Vergesslichkeit, ist man verpflichtet, (zwei zusätzliche) Niederwerfungen der Vergesslichkeit (am Ende des Gebetes) zu leisten.

Quelle:Die Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes
Imam Muhammad Ibn 'Abdil-Wahhab

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